Das Angelgewässer und seine Entstehung

Die Entstehung des Angelgewässers geht auf die Zeit des zweiten Weltkrieges, auf den Bau des Westwalls zurück. Dieser Panzergraben ist ein Teil des von der Schweizer Grenze im Süden, über die Eifel kommend und entlang der belgischen und holländischen Grenze durch die Gemarkung Randerath bis nach Kleve am Niederrhein verlaufenden Verteidigungssystems. Es bestand aus über 18.000 Bunkern, Stollen und Gräben. Die Höckerlinien reichten in unserer Gegend bis nahe an Geilenkirchen und sollten die feindlichen Panzer aufhalten. Diese Höckerlinien sind im Laufe der Jahrzehnte an vielen Stellen mit Strauchwerk und Überwucherungen überwachsen.
Von Geilenkirchen bis nach Randerath wurden mehrere tiefe Panzergräben ausgehoben, deren Seiten sehr steil nach unten verliefen. Bei dem Versuch, mit einem Panzer die Panzergräben zu durchfahren, hätte nicht die geringste Möglichkeit bestanden, an der anderen Seite wieder nach oben zu gelangen. Entlang der Wurm zwischen Übach-Palenberg und Randerath hat es damals etwa 400 Bunker gegeben. Sie bedeuteten für die Landwirtschaft große Hindernisse bei der Feldbearbeitung und wurden nach dem Krieg gesprengt und tief ins Erdreich abgesenkt.

In der „Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merk­male des Denkmals“ der Stadt Heinsberg vom 18. 4. 1991 heißt es zu lfd. Nr. 7 wie folgt zur Panzerfalle bei Himmerich:

Kurzbeschreibung

Nordwestlich des Ortsteils Himmerich befindet sich zwischen Teichbach und Wurm, in der Flur „Zwischen den Gräben“, das Teilstück eines Panzergrabens des Westwalls. Von dem im Wurmtal zwischen Schloss Trips und der Rur geplanten Pan­zergraben haben sich neben dem Teilstück bei Himmerich noch Reste bei Schloss Trips und Kaphof erhalten.

Der etwa 10 bis 25 m breite, mit Wasser gefüllte Graben hat heute noch eine Länge von rund 270 m. Neben den Betonhöckerhindernissen waren die Panzergräben, was den Material­verbrauch betraf, eine billigere Alternative, die aber nur in Gelände mit hohem Grundwasserstand zu verwirklichen waren. Das von mehreren Wasserläufen durchflossene Gelände war für eine derartige Anlage ideal. Gräben dieser Breite waren von Panzern jener Zeit nicht zu überwinden. Ein durchgehendes Grabensystem zwischen Geilenkirchen und der Rur wäre also, falls keine Lücken und Straßenübergänge vorhanden gewesen wären, völlig panzersicher. Nur durch den Bau von Brücken hätte man solche Breiten überwinden können. Wie so viele Vorhaben im Westwall bau wurde auch dieser Panzergraben nur an mehreren Stellen begonnen, dann wurden die Arbeiten aber wieder eingestellt.

Am 28. 5. 1938 gab Adolf Hitler den Befehl für den beschleunigten Ausbau des Westwalls. Bereits am 1. 6. 1938 übernahm das Heeresgruppenkommando 2 die Oberleitung des Ausbaues. Entlang der belgischen und niederländischen Grenze entstand bis zum Herbst 1940 eine aus teilweise zwei hintereinander gestaffelten Linien bestehende Bunkerstellung. Trotz großem propagandistischen Aufwands bildete der Westwall 1944/45 für die alliierten Streitkräfte kein bedeutendes militärisches Hindernis. Bereits im September 1944 stießen amerikanische Truppen im Raum Monschau und Aachen durch den Westwall.

Im Januar 1945 schlossen britische Truppen zur Rur auf, nur in Hilfarth und auf der Höhe oberhalb Himmerich gab es noch deutsche Postierungen, so dass der Panzergraben bei Himmerich im Niemandsland bzw. der Frontlinie lag.

Der Westwall gehört mit seiner materiellen Hinterlassenschaft zu den Denkmälern aus unserer unmittelbaren Vergangenheit. Als Befestigungsanlage ist er bedeutend für die Geschichte der Menschen in Deutschland sowie der Entwicklung der Fortifikationstechnik (Befestigungswerk). Er erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 2 DSchG *) zum Eintrag auch als Bodendenkmal in die Denkmalliste. An seinem Schutz und seiner Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.

Zustand/Erscheinungsbild:

Der Panzergraben ist noch in einem guten Zustand, scheint jedoch, besonders in seinem westlichen Teil, entweder nicht mehr in seinem ursprünglichen Zustand – was die Breite betrifft – zu sein, oder er ist nie fertiggestellt worden.“

Soweit die Kurzbeschreibung in der Denkmalliste der Stadt für das Angelgewässer der Angelgemeinschaft Randerath.

*) = Denkmalschutzgesetz

Randerath.